Unser Werkstattrat
Menschen mit Behinderung, die in anerkannten Werkstätten beschäftigt werden, haben ein Recht auf Mitwirkung in Werkstattangelegenheiten. Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Beschäftigten und nimmt dieses Recht wahr.
Die Rechte und Aufgaben des Werkstattrates regelt die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (MWVO). Der Werkstattrat des Lebenshilfewerk Pinneberg trifft sich regelmäßig mit der Werkstattleitung.
Rabia Capan
1. Vorsitzende
Lebenshilfewerk Pinneberg für Menschen mit Behinderung gemeinnützige GmbH
Rellinger Str. 55
25421 Pinneberg
Tel. 04101 / 54 06-0
Fax 04101 / 54 06-300
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